Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Käufer
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Rolle des Betreibers
-
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Auktionsplattform
meineautoauktion.de (nachfolgend "Plattform") durch registrierte Händler, die Fahrzeuge
über die Plattform kaufen (nachfolgend "Käufer").
-
Stellung der Plattform: Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Kaufangeboten zwischen Verkäufern und Käufern zur Verfügung.
-
Keine Vertragspartei: Die Plattform ist weder Käufer noch Verkäufer der über die Plattform angebotenen
Fahrzeuge und wird nicht Vertragspartei der zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufverträge. Die Abwicklung des
Kaufvertrages, einschließlich Bezahlung, Übergabe und Gewährleistung, erfolgt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer.
§ 2 Gebotsabgabe und Zustandekommen des Kaufvertrages
-
Verbindlichkeit der Gebote: Jedes vom Käufer abgegebene Gebot ist verbindlich und unwiderruflich
und stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
-
Vertragsschluss bei gesetztem Mindestpreis:
Hat der Verkäufer einen Mindestpreis festgelegt und erreicht oder
überschreitet das Höchstgebot diesen Mindestpreis, kommt der
Kaufvertrag nach Ablauf der Auktion automatisch und unmittelbar
zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zu diesem
Höchstgebot zustande.
-
Finaler Preis bei nicht erreichtem Mindestpreis:
Wird der vom Verkäufer festgelegte Mindestpreis durch das Höchstgebot nicht erreicht, kann der Verkäufer dem Höchstbietenden über die Plattform einen Finalen Preis anbieten. Nimmt der Käufer diesen Finalen Preis innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist an, kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu diesem Finalen Preis zustande. Der Finale Preis ersetzt in diesem Fall das zuvor abgegebene Höchstgebot als maßgeblicher Kaufpreis.
-
Vertragsschluss ohne Mindestpreis:
Hat der Verkäufer keinen Mindestpreis festgelegt, kommt allein
durch die Abgabe des Höchstgebots und das Ende der Auktion noch
kein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer hat nach Auktionsende
48 Stunden Zeit, das gültige Höchstgebot anzunehmen oder
abzulehnen. Nimmt der Verkäufer das Höchstgebot innerhalb dieser
Frist an, kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und
Höchstbietendem zu diesem Höchstgebot zustande. Lehnt der
Verkäufer das Höchstgebot ab oder trifft er innerhalb der
48-stündigen Entscheidungsfrist keine Entscheidung, kommt kein
Kaufvertrag zustande.
-
Pflicht zur Abnahme: Mit Zustandekommen des Kaufvertrages ist der Käufer zur Abnahme und Bezahlung
des Fahrzeugs beim Verkäufer verpflichtet. Maßgeblich ist entweder das erfolgreiche Höchstgebot oder, sofern ein Finaler Preis angeboten und vom Käufer angenommen wurde, der angenommene Finale Preis.
§ 3 Pflichten des Käufers und Vertragsstrafe
-
Kontaktaufnahme und Abholung: Der Käufer verpflichtet sich, unmittelbar nach Erhalt der
Zuschlagsbestätigung Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, um die zeitnahe Abholung des Fahrzeugs und die
Übergabe des Kaufpreises zu vereinbaren.
-
Ausschluss von Nachverhandlungen: Der zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommene Kaufvertrag
ist bindend. Nachverhandlungen über den Kaufpreis oder den vertragsgemäß zugesicherten Zustand sind ausgeschlossen.
-
Sanktion bei Nichterfüllung: Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung, Abholung)
schuldhaft nicht nach oder versucht er, den bindenden Kaufvertrag unbegründet zu ändern (z.B. durch unzulässige
Nachverhandlungen), ist die Plattform berechtigt:
- Den Käufer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen bzw. zu sperren.
- Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2,5% des
Höchstgebotes gegen den Käufer zu verhängen, mindestens jedoch 99,00 €.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch die Plattform oder den Verkäufer bleibt davon unberührt.
-
Ausnahme arglistig verschwiegene Mängel: Absatz 2 gilt nicht, wenn der Käufer berechtigt vom Vertrag
zurücktritt, insbesondere wenn der Verkäufer arglistig Mängel des Fahrzeugs verschwiegen hat, die nicht aus der Auktion
ersichtlich waren. Die Beweislast liegt beim Käufer.
§ 4 Haftung für Fahrzeugzustand und Daten
-
Ausschluss der Plattformhaftung: Die Plattform haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität der vom Verkäufer in der Auktion bereitgestellten Fahrzeuginformationen (z.B. Zustand, Kilometerstand, Schäden, technische Daten).
-
Verantwortung des Verkäufers: Der Verkäufer ist allein für die Richtigkeit seiner Angaben und die
vertragsgemäße Beschaffenheit des Fahrzeugs verantwortlich.
-
Abwicklung von Mängeln: Sämtliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln sowie daraus resultierende
Verhandlungen über Kaufpreisminderung oder Rücktritt sind ausschließlich direkt zwischen Käufer und Verkäufer zu klären.
Die Plattform bleibt von diesen Streitigkeiten unberührt.
§ 5 Verfügbarkeit der Plattform
-
Technische Verfügbarkeit: Die Nutzung der Plattform ist nur im Rahmen der technischen Standards der
vom Betreiber verwendeten Technik möglich. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
-
Einschränkungen: Der Betreiber behält sich vor, die Plattform jederzeit und ohne Vorankündigung für
notwendige Wartungsarbeiten oder bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall, höhere Gewalt) vorübergehend
einzuschränken oder einzustellen.
-
Haftungsausschluss bei Ausfall: Der Käufer stimmt zu, dass die Plattform nicht für Schäden haftet,
die dem Käufer aufgrund einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit der Plattform, insbesondere durch entgangene Gebotsabgaben
oder Transaktionen, entstehen.
§ 6 Gebühren des Käufers (Käuferaufgeld)
-
Gebührenpflicht/Kosten: Mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrages gemäß § 2 ist der Käufer verpflichtet,
an die Plattform ein Käuferaufgeld zu zahlen.
-
Höhe der Gebühr/Kosten Die konkrete Höhe des Käuferaufgeldes richtet sich nach der aktuell gültigen Preisvereinbarung des Käufers, welche Bestandteil des zwischen dem Käufer und der Plattform geschlossenen Rahmenvertrages ist und dem Käufer vor Freischaltung des Accounts schriftlich übermittelt wurde.
-
Berechnungsgrundlage bei Finalem Preis:
Wird ein Kaufvertrag nicht auf Grundlage des ursprünglichen Höchstgebots, sondern durch Annahme eines vom Verkäufer angebotenen Finalen Preises geschlossen, ist dieser angenommene Finale Preis die maßgebliche Berechnungsgrundlage für das Käuferaufgeld. Dies gilt auch dann, wenn der Finale Preis höher oder niedriger als das zuvor abgegebene Höchstgebot ist.
-
Fälligkeit: Das Käuferaufgeld ist nach Zustandekommen des Kaufvertrages und Rechnungserstellung durch die Plattform zur Zahlung an den Betreiber fällig. Bei einem Vertragsschluss durch Annahme eines Finalen Preises wird das Käuferaufgeld mit Annahme dieses Finalen Preises und anschließender Rechnungserstellung fällig.
§ 7 Schlussbestimmungen
-
Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten des Käufers werden im erforderlichen
Umfang zur Durchführung der Plattformleistungen, zur Abwicklung
zustande gekommener Kaufverträge und zur Erstellung von
Rechnungen über das Käuferaufgeld verarbeitet. Soweit für die
Abwicklung eines zustande gekommenen Kaufvertrages erforderlich,
werden die hierfür notwendigen Kontaktdaten an den jeweiligen
Verkäufer übermittelt. Weitere Informationen enthält die
gesonderte Datenschutzerklärung.
-
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
-
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Betreibers.
Stand: 09.2026